Gutachten für den
Immobilienverkauf

Eine realistische, nachvollziehbare Wertgrundlage ist die Basis jeder erfolgreichen Verkaufsverhandlung — und schützt vor Verkauf unter Wert ebenso wie vor unrealistischen Preisvorstellungen.

Empfohlene Gutachtenart
Kurzgutachten (in den meisten Fällen ausreichend)
Belastbarkeit
nachvollziehbare Marktwerteinschätzung
Typische Bearbeitungsdauer
1 – 2 Wochen nach Ortstermin
Festpreise
Eigentumswohnung990 € Ein- bis Zweifamilienhaus1.290 € Mehrfamilienhaus bis 5 WE1.490 €

Warum ein Gutachten vor dem Verkauf sinnvoll ist

Ein zu hoher Angebotspreis verlängert die Vermarktung und schwächt Ihre Verhandlungsposition. Ein zu niedriger Preis kostet bares Geld. Ein fachlich fundiertes Gutachten gibt Ihnen die Sicherheit, mit einer marktnahen und nachvollziehbar hergeleiteten Werteinschätzung in die Verhandlung zu gehen — und liefert Käufern wie finanzierenden Banken eine belastbare Grundlage.

Als unabhängige Sachverständige sind wir nicht an Maklerprovisionen oder Verkaufsabschlüssen interessiert. Unsere Einschätzung ist neutral, methodisch sauber und auf Ihre Situation zugeschnitten.

Welches Gutachten ist beim Verkauf meist ausreichend?

In den meisten Verkaufssituationen ist ein Kurzgutachten die geeignete Wahl. Es liefert eine marktnahe Wertermittlung, dokumentiert die wertbildenden Merkmale Ihrer Immobilie und gibt Ihnen eine fundierte Verhandlungsbasis — ohne den vollen Umfang eines Verkehrswertgutachtens.

Ein Verkehrswertgutachten empfehlen wir, wenn der Verkauf im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, einer Scheidung oder eines gerichtlichen Verfahrens erfolgt, oder wenn besondere Komplexität (z. B. Erbpacht, Wohnrechte, Mischnutzung) vorliegt.

Unsere Empfehlung

Für einen klassischen freien Verkauf einer Eigentumswohnung, eines Einfamilienhauses oder Mehrfamilienhauses im Großraum Stuttgart ist ein Kurzgutachten in der Regel ausreichend und wirtschaftlich sinnvoll.

Verkaufseinschätzung, Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten — der Unterschied

Verkaufseinschätzung Eine grobe, oft kostenlose Einschätzung — meist von Maklern, nicht neutral, nicht methodisch nachvollziehbar.
Kurzgutachten Eine kompakte, fachlich fundierte Wertermittlung mit Ortsbegehung und nachvollziehbarer Herleitung. Für Verkaufssituationen meist ausreichend.
Verkehrswertgutachten Das vollständige Gutachten nach § 194 BauGB mit höchster Belastbarkeit — für komplexe Fälle oder rechtliche Auseinandersetzungen.

Vorteile für Preisverhandlung und Vermarktung

  • Marktnahe, nachvollziehbare Wertherleitung als Verhandlungsgrundlage
  • Sicherheit bei der Festlegung des Angebotspreises
  • Argumentationshilfe gegenüber Kaufinteressenten und finanzierenden Banken
  • Vermeidung von zu langer Vermarktungsdauer durch falsche Preise
  • Neutrale, unabhängige Perspektive — frei von Provisionsinteressen

Häufige Fragen zum Verkauf

In den meisten freien Verkaufssituationen ja. Für komplexere Fälle (Erbauseinandersetzung, Scheidung, gerichtliche Auseinandersetzungen) empfehlen wir ein Verkehrswertgutachten.

Idealerweise vor der ersten Vermarktung. So gehen Sie mit einer fundierten Preisvorstellung in den Markt und vermeiden teure Preisreduzierungen während der Vermarktung.

Ja. Ein fachlich nachvollziehbares Gutachten erhöht das Vertrauen seriöser Kaufinteressenten und ihrer finanzierenden Banken — und stützt Ihre Preisforderung.

Jedes Gutachten bezieht sich auf einen festen Bewertungsstichtag. Erfahrungsgemäß bleibt die Wertaussage in einem stabilen Markt 6–12 Monate aussagekräftig; bei spürbaren Marktbewegungen oder Zinsänderungen kann sich der Wert schneller ändern. Bei längeren Vermarktungszeiträumen können wir bei gleichem Objektzustand eine kostengünstige Aktualisierung vornehmen.

Der im Gutachten ausgewiesene Wert ist eine fundierte, methodisch hergeleitete Wertaussage zum Bewertungsstichtag. In einem stabilen Markt und bei marktnaher Vermarktung wird dieser Wert in der Regel auch erreicht. Der tatsächlich erzielte Preis kann je nach Qualität der Vermarktung oder besonderer Nachfragesituation nach oben oder unten abweichen — das Gutachten bleibt aber in jedem Fall die sachlich belastbare Ausgangsbasis für Ihre Verhandlung.

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