Je nach Anlass der Bewertung benötigen Sie unterschiedliche Gutachten. Während für eine erfolgreiche Verkaufsverhandlung oft ein Kurzgutachten ausreichend ist, müssen andere Gutachten auch gegenüber Finanzamt, Behörden oder Gericht nachvollziehbar und belastbar sein. Wir beraten Sie umfassend und bieten Ihnen das passende Gutachten für Ihre Situation an.
Wir arbeiten als freie und unabhängige Gutachter für Sie und sind vom TÜV sowie gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S), und Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.
Neben der Immobilienbewertung stehen wir Ihnen zusätzlich als kompetenter Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung in allen Entscheidungsfragen rund um Ihre Immobilie zur Seite.
Jeder Bewertungsanlass hat eigene Anforderungen — an Methodik, Dokumentationstiefe und juristische Belastbarkeit. Wir helfen Ihnen, das richtige Gutachten zu wählen.
Wir beraten Sie ehrlich, welches Gutachten in Ihrer Situation sinnvoll und ausreichend ist. Häufig genügt ein Kurzgutachten — manchmal ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich.
Eine kompakte, methodisch saubere Marktwerteinschätzung — fachlich fundiert und auf das Wesentliche reduziert. Geeignet für die meisten privaten Bewertungsanlässe.
Festpreis
| Eigentumswohnung | 990 € |
| Ein- bis Zweifamilienhaus | 1.290 € |
| Mehrfamilienhaus bis 5 WE | 1.490 € |
Die rechtlich definierte, methodisch vollständige Bewertung nach § 194 BauGB — die einzige Gutachtenart, die gegenüber Finanzamt, Behörden und Gerichten belastbar ist.
Festpreis
| Eigentumswohnung | 2.890 € |
| Ein- bis Zweifamilienhaus | 3.490 € |
| Mehrfamilienhaus bis 5 WE | 3.890 € |
Weitere Objekttypen — größere Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser mit Gewerbeanteil, Spezialimmobilien sowie unbebaute Grundstücke — auf Anfrage.
Unsere Preise gelten für Standardimmobilien. Liegen besondere Lasten, Beschränkungen oder Komplexitäten vor, erhalten Sie ein individuelles Festpreisangebot — selbstverständlich vor Beauftragung.
Ein klar strukturierter Ablauf — von der ersten Anfrage bis zum fertigen, nachvollziehbar dokumentierten Gutachten.
Sie schildern uns kurz den Anlass der Bewertung und die Eckdaten Ihrer Immobilie.
Wir prüfen, ob ein Kurzgutachten oder ein ausführliches Verkehrswertgutachten sinnvoll ist.
Sie übermitteln uns vorhandene Unterlagen wie Grundbuchauszug, Pläne oder Teilungserklärung.
Wir besichtigen das Objekt und dokumentieren die wertrelevanten Merkmale.
Wir analysieren Lage, Grundstück, Gebäude und Marktdaten und wählen die geeigneten Bewertungsverfahren.
Sie erhalten ein nachvollziehbares Gutachten digital und auf Wunsch als gedruckte Ausfertigung.
Die wichtigsten Antworten rund um Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten, Kosten und Ablauf.
Ein Kurzgutachten ist in der Regel ausreichend, wenn keine gerichtliche oder steuerliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht. Es eignet sich besonders für die Vorbereitung eines Verkaufs, für familieninterne Abstimmungen, für eine erste belastbare Entscheidungsgrundlage und für die Einordnung des Marktwerts Ihrer Immobilie.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird notwendig, wenn das Gutachten gegenüber Finanzamt, Behörden oder Gericht belastbar sein muss — insbesondere bei Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Scheidung und Zugewinnausgleich, gerichtlichen Auseinandersetzungen oder beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt.
Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen. Zum Beispiel beginnen unsere Preise für eine Eigentumswohnung beim Kurzgutachten ab 990 € und beim Verkehrswertgutachten ab 2.890 € (inkl. 19 % MwSt., Anfahrt, Ortstermin und Auskünften). Die vollständigen Festpreise finden Sie auf den jeweiligen Anlass- und Gutachtenseiten; sie gelten für Standardimmobilien. Für alle weiteren Objekttypen nennen wir Ihnen vor Beauftragung eine verbindliche Preisangabe — keine versteckten Kosten.
Je nach Objektart benötigen wir in der Regel: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen oder Grundrisse, Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung, bei vermieteten Objekten Mietverträge und Mietspiegel sowie ggf. Modernisierungs- und Energieausweisunterlagen. Fehlen Unterlagen, können wir diese nach Absprache beschaffen.
Ein Kurzgutachten erstellen wir in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach Ortstermin. Für ein ausführliches Verkehrswertgutachten benötigen wir je nach Komplexität 4 bis 6 Wochen nach Ortstermin. Eilbedarf können wir nach Absprache priorisieren.
Für Zwecke des Finanzamts — insbesondere beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG — empfehlen wir ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Als gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstellen wir Gutachten, die diesen Anforderungen entsprechen und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Wir besprechen mit Ihnen vertraulich, welches Gutachten in Ihrer Situation sinnvoll ist — kostenfrei, unverbindlich und mit klarer Empfehlung.