Eine gute Bewertung beginnt mit einem klaren Prozess. So wissen Sie als Mandant jederzeit, wo wir stehen, was als Nächstes ansteht und was von Ihnen erwartet wird.
01 — Anfrage stellen
Sie schildern uns kurz den Anlass der Bewertung und die Eckdaten Ihrer Immobilie. Das geht telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular auf unserer Kontaktseite. Wir benötigen für diese erste Einschätzung noch keine vollständigen Unterlagen — ein paar Sätze zur Situation, zum Objekttyp, zur Lage und zu etwaigen Besonderheiten reichen aus.
02 — Passendes Gutachten wählen
Wir prüfen gemeinsam, ob für Ihre Situation ein Kurzgutachten oder ein ausführliches Verkehrswertgutachten die fachlich richtige Wahl ist. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten anschließend ein schriftliches Festpreisangebot mit klar definiertem Leistungsumfang.
Bei rein privaten Anlässen ohne Beteiligung von Finanzamt oder Gericht ist ein Kurzgutachten meist die wirtschaftlich sinnvolle Wahl. Sobald amtliche oder gerichtliche Belastbarkeit gefragt ist, empfehlen wir das vollständige Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
03 — Unterlagen bereitstellen
Sie übermitteln uns die vorhandenen Unterlagen zur Immobilie. Welche das genau sind, hängt vom Objekttyp und Bewertungsanlass ab. Typischerweise umfasst das:
- Grundbuchauszug (aktuell)
- Flurkarte oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Bauzeichnungen und Wohnflächenberechnung
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Protokolle
- Bei Mietobjekten: Mietverträge und Mietaufstellung
- Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
- Energieausweis, sofern vorhanden
Fehlende Unterlagen können wir in vielen Fällen über die zuständigen Stellen — Grundbuchamt, Bauakteneinsicht, Gutachterausschuss — beschaffen. Sprechen Sie uns einfach an.
04 — Ortstermin
Wir vereinbaren einen Termin zur Besichtigung des Objekts. Der Ortstermin dauert je nach Größe und Komplexität zwischen einer und drei Stunden. Wir dokumentieren die wertrelevanten Merkmale — Bauzustand, Ausstattungsstandard, Modernisierungen, Mängel, Lagequalität — und nehmen eine fotografische Dokumentation auf.
Für den Ortstermin sind die Anwesenheit eines Bevollmächtigten oder der Schlüsselzugang erforderlich; bei vermieteten Objekten kümmern wir uns auf Wunsch um die Terminkoordination mit den Mietern.
05 — Wertermittlung
Im Anschluss an den Ortstermin erfolgt die eigentliche Bewertungsarbeit im Büro. Wir werten alle Unterlagen aus, recherchieren marktrelevante Daten — Bodenrichtwerte, Vergleichspreise, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren — und wählen die geeigneten Bewertungsverfahren nach ImmoWertV aus. Jeder Rechenschritt wird dokumentiert und im Gutachten nachvollziehbar dargestellt.
06 — Gutachten erhalten
Sie erhalten Ihr Gutachten als digitale Ausfertigung (PDF) und auf Wunsch zusätzlich als gedrucktes Exemplar. Auf Rückfragen — von Ihnen, einem Steuerberater, dem Finanzamt oder einem Gericht — stehen wir auch nach Übergabe als Auskunftspartner zur Verfügung und vertreten die Bewertung fachlich.
Bearbeitungsdauer im Überblick
| Kurzgutachten | in der Regel 1 – 2 Wochen nach Ortstermin |
|---|---|
| Verkehrswertgutachten | 4 – 6 Wochen nach Ortstermin, abhängig von Objekt und Datenlage |
| Ortstermin | üblicherweise innerhalb 1 – 2 Wochen nach Beauftragung |
Häufige Fragen zum Ablauf
Das Erstgespräch und die Empfehlung der passenden Gutachtenart sind kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten anschließend ein verbindliches Festpreisangebot — erst nach Ihrer Zustimmung beginnt die kostenpflichtige Bearbeitung.
Fehlende Unterlagen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Nach Absprache beschaffen wir sie beim Grundbuchamt, der Bauaktenstelle oder dem Gutachterausschuss; den Mehraufwand stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Wünschenswert, aber nicht zwingend. Sie können auch einen Bevollmächtigten benennen oder uns den Schlüssel zur Verfügung stellen. Bei vermieteten Objekten liegt die Terminkoordination mit den Mietern beim Auftraggeber. Bei größeren Objekten mit mehreren Wohneinheiten bündeln wir die Ortstermine in der Regel auf ein bis maximal zwei Tage, um den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.
Wir bleiben Ansprechpartner für Rückfragen — Ihre eigenen, die Ihres Steuerberaters, des Finanzamts oder eines Gerichts. Die fachliche Vertretung des Gutachtens gehört zum Auftragsumfang.