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Gutachten Schenkung

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Immobilien verschenken lohnt sich! 

Wer schon zu Lebzeiten damit beginnt, Immobilienvermögen an die zukünftigen Erben zu verschenken spart dank hoher Freibeträge viele Tausend Euros an Steuer.

 

Möchten Sie zum Beispiel Ihren Kinder eine Immobilie schenken, gilt ein Freibetrag pro Elternteil von 400.000 €. Und dieser Freibetrag ist alle 10 Jahre gültig.
So können beide Elternteile einem Kind alle 10 Jahre Immobilienvermögen in Höhe von 800.000 € schenken, ohne dabei Schenkungssteuer zu bezahlen.

Wichtig ist den Immobilienwert der Schenkung dabei genau zu dokumentieren um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt etwas vorweisen zu können.

Ein Immobiliengutachten eines zertifizierten Sachverständigen wie uns hilft Ihnen den Wert der Schenkung zu bestimmen und gegenüber dem Finanzamt abgesichert zu sein.


UNSERE EMPFEHLUNG:

Bei Schenkungen empfehlen wir Ihnen ein Kurzgutachten 
zum Festpreis:

 

Wohnungen:                       890 €

Einfamilienhäuser:             990 €

Mehrfamilienhäuser:         1.090 €


Vorteile eines Kurzgutachten bei Schenkungen:
 

  • Bestimmung des Wertes der Schenkung

  • Dokumentiertes Immobiliengutachten für das Finanzamt

  • Preisgünstige Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten

  • inklusive Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen

  • Schnelle Bearbeitungszeit in der Regel 14 Tage ab Besichtigung*

Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

1. Termin vereinbaren

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Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns Ihr Anliegen per Mail oder über das Kontaktformular. Wir werden Sie bestmöglich beraten und Ihnen das passende Gutachten für Ihre Situation anbieten.

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2. Checkliste

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Je nach Ihrem Anlass erhalten Sie eine Checkliste in der Sie  alle relevanten Informationen der Immobilie beschreiben. So können wir das Gutachten für Sie schnellstmöglich erstellen. Falls nicht alle Dokumente vorhanden sind, können wir diese auch gerne durch eine von Ihnen erstellte Vollmacht für Sie einholen.

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3. Besichtigung vor Ort

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Bei der Ortsbesichtigung wird die Immobilie durch die geschulten Augen des Sachverständigen geprüft. Dabei werden auch die Besonderheiten des Objekts dokumentiert.

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4. Gutachtenerstellung
 

Nach der Aufnahme aller Informationen, Dokumente und der Ortsbesichtigung erstellen wir Ihnen zeitnah das vereinbarte Immobiliengutachten für ihre Situation, welches Sie dann in schriftlicher und digitaler Fassung erhalten.

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