top of page
Immobiliengutachter.5.jpg

Gutachten Behörde


Für eine Behörde wie das Finanzamt oder für ein Gericht ist ein Kurzgutachten nicht ausreichend.

Für diesen Fall oder weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen erstellen wir Ihnen ein rechtssicheres und vor Gericht standhaftes ausführliches Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB.

Inhalt und Aufbau des Verkehrswertgutachten sind durch die gesetzlichen Anforderungen geregelt und entsprechen einem hohen Seitenumfang von 30 bis 60 Seiten in denen auf alle Besonderheiten der Immobilie eingegangen und durch eine detaillierte Fotodokumentation ergänzt wird.

Dadurch kann der ermittelte Verkehrswert  gegenüber Dritten wie das Finanzamt oder Gerichten plausibel nachvollzogen werden.

 


UNSERE EMPFEHLUNG:

Zur Vorlage bei Behörden wie dem Finanzamt oder Betreuungsgericht empfehlen wir Ihnen ein Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB 
zum Festpreis:

 

Wohnungen:                       1.790 €

Einfamilienhäuser:             2.190 €

Mehrfamilienhäuser:         2.490 €


Vorteile eines Verkehrswertgutachten zur Vorlage bei Behörden:
 

  • rechtssicheres Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB

  • Standhaft vor Gericht und Behörden

  • ausführlichen Verkehrswertgutachten nach gesetzlichen Normen

  • inklusive Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen

  • Schnelle Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen ab Besichtigung*

Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

1. Termin vereinbaren

​

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns Ihr Anliegen per Mail oder über das Kontaktformular. Wir werden Sie bestmöglich beraten und Ihnen das passende Gutachten für Ihre Situation anbieten.

Immobiliengutachter.jpg

2. Checkliste

​

Je nach Ihrem Anlass erhalten Sie eine Checkliste in der Sie  alle relevanten Informationen der Immobilie beschreiben. So können wir das Gutachten für Sie schnellstmöglich erstellen. Falls nicht alle Dokumente vorhanden sind, können wir diese auch gerne durch eine von Ihnen erstellte Vollmacht für Sie einholen.

Immobiliengutachter.3.jpg

3. Besichtigung vor Ort

​

Bei der Ortsbesichtigung wird die Immobilie durch die geschulten Augen des Sachverständigen geprüft. Dabei werden auch die Besonderheiten des Objekts dokumentiert.

​

Immobiliengutachter.4.jpg

4. Gutachtenerstellung
 

Nach der Aufnahme aller Informationen, Dokumente und der Ortsbesichtigung erstellen wir Ihnen zeitnah das vereinbarte Immobiliengutachten für ihre Situation, welches Sie dann in schriftlicher und digitaler Fassung erhalten.

Immobiliengutachter.2.jpg
bottom of page