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Gutachten Erbschaft

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Sie haben eine Immobilie alleine oder in einer Gemeinschaft geerbt?

Dann stehen Sie jetzt vor der Frage was mit der geerbten Immobilie passieren soll.

 

Bei einer zu hohe Erbschaftssteuer an das Finanzamt oder bei Uneinigkeiten in der Erbengemeinschaft empfiehlt sich die Bewertung durch einen neutralen Sachverständigen.
 

Denn das Finanzamt setzt den Wert der Immobilie nach einem stark vereinfachten Verfahren an, meist ohne einen Vor-Ort-Termin oder Berücksichtigung von wertmindernden Besonderheiten. So kommt es oft zu einer Überbewertung was zu einer ungerechtfertigt hohen Steuerlast führt.

Erben haben aber nach § 198 Bewertungsgesetz die Möglichkeit, den niedrigeren Wert durch einen unabhängigen Sachverständigen zu dokumentieren um die anfallende Erbschaftssteuer zu mindern.


So ersparen wir unseren Kunden oft mehrere Tausend Euro an Steuer!


UNSERE EMPFEHLUNG:

Für einfache Erbschaftsangelegenheiten empfehlen wir Ihnen ein Kurzgutachten zum Festpreis:

 

Wohnungen:                       890 €

Einfamilienhäuser:             990 €

Mehrfamilienhäuser:         1.090 €

Vorteile eines Gutachtens bei Erbschaftsangelegenheiten:
 

  • Oft geringere Erbschaftssteuer

  • keine anfallenden Sanierungs- oder Instandhaltungskosten bei Verkauf

  • Preisgünstige Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten

  • inklusive Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen

  • Schnelle Bearbeitungszeit in der Regel 14 Tage ab Besichtigung*

Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

1. Termin vereinbaren

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Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns Ihr Anliegen per Mail oder über das Kontaktformular. Wir werden Sie bestmöglich beraten und Ihnen das passende Gutachten für Ihre Situation anbieten.

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2. Checkliste

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Je nach Ihrem Anlass erhalten Sie eine Checkliste in der Sie  alle relevanten Informationen der Immobilie beschreiben. So können wir das Gutachten für Sie schnellstmöglich erstellen. Falls nicht alle Dokumente vorhanden sind, können wir diese auch gerne durch eine von Ihnen erstellte Vollmacht für Sie einholen.

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3. Besichtigung vor Ort

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Bei der Ortsbesichtigung wird die Immobilie durch die geschulten Augen des Sachverständigen geprüft. Dabei werden auch die Besonderheiten des Objekts dokumentiert.

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4. Gutachtenerstellung
 

Nach der Aufnahme aller Informationen, Dokumente und der Ortsbesichtigung erstellen wir Ihnen zeitnah das vereinbarte Immobiliengutachten für ihre Situation, welches Sie dann in schriftlicher und digitaler Fassung erhalten.

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